Grillverbot wegen anhaltender Trockenheit!
Aufgrund der aktuellen Trockenheit und hohen Waldbrandgefahr gilt in unserer Region ein striktes Grill- und Feuerverbot. Dies betrifft alle öffentlichen Grillstellen, mitgebrachte Grills sowie offenes Feuer im Wald und in Waldnähe.
Was bedeutet das für Ihren Besuch?
- Grillen ist derzeit nicht erlaubt, auch nicht an ausgewiesenen Grillplätzen.
- Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich verboten.
- Offenes Feuer ist im Wald und bis zu 100 m Abstand untersagt.
- Bitte achten Sie besonders auf mögliche Funkenquellen und melden Sie Rauch oder Feuer sofort unter 112.
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